Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona Verordnung beschlossen, die seit Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt- bzw. Landkreises gelten folgende Regelungen:
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
- Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) möglich.
- Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Kirchzarten werden wir daher ab Montag, den 15.03.2021 den Trainingsbetrieb bis einschließlich der C-Junioren auf dem Sportgelände wieder zulassen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand, in Rücksprache mit dem Kultusministerium, ist Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Darüber hinaus ist auf alle Übungsformen mit längerem, engem Kontakt (z.B. 1gg1-Situationen, Standards, etc.) zu verzichten. Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.
Weiterhin müssen die Kabinen und die sanitären Anlagen geschlossen bleiben.
Hygeniekonzept SV Kirchzarten Fußball
Diese Vereinbarung gilt für den Trainings- und Spielbetrieb der Fußballabteilung des SV Kirchzarten auf dem Sportgelände des Sportverein Kirchzarten.
Die Regeln basieren auf
- der Corona Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, die am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021 in Kraft tritt
- der Corona Verordnung Sport, die am Samstag, den 16. Oktober 2021 in Kraft tritt
- SBFV HYGIENEKONZEPT FÜR DEN AMATEURFUSSBALL IN BADEN-WÜRTTEMBERG Stand: 25. August 2021
- Freigabe durch die Gemeinde Kirchzarten
- Entscheidung der Freigabe trifft der Sportverein Kirchzarten
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- Erstellungsdatum 13. Juli 2020
- Zuletzt aktualisiert 10. November 2021