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Liebe SVK´ler,

die Landesregierung hat wieder eine Anpassung der Corona-Verordnung (gültig ab 09.02.2022) vorgenommen. Diese sieht kleine Lockerungen bei den Regelungen für Veranstaltungen vor.

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben.In Sportstätten und Sportanlagen müssen die Kontaktdaten nicht mehr umfassend erfasst und verarbeitet werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb.
Wir behalten eine interne Dokumentationspflicht für Teilnehmer an unseren Sportangeboten und Trainingsgruppen jedoch weiterhin bei.

In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen und Trainings nach wie vor die 2G-Regelung.Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss weiterhin beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.
Die Nutzung der Corona-Warn-App wird weiterhin ausdrücklich empfohlen.

Die Regelungen zur aktiven Teilnahme am Sport (indoor wie outdoor) bleiben ebenso wie bekannt bestehen.

CoronaVO-Sport

Allgemeine Übersicht – siehe unten
Sport S. 10

Weitere und tiefere Informationen findet Ihr online unter den FAQs auf der Homepage Punkt „was gilt beim Sporttreiben“
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung

Verordnung in der Übersicht (Sport S.10)

CoronaVO-Sport

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