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Wir sind zurück 🙂  – Stand 13.05.2020

Der gesamte Sportbetrieb des Sportverein Kirchzarten ruhte aufgrund der Anordnung der Landesregierung seit Mitte März. Ab Montag den 11.5. wurden jetzt für den Breiten- und Freizeitsport Lockerungen beschlossen.

Die Abteilungen des Sportverein Kirchzarten haben demnach die Möglichkeit, unter strengsten Abstands-und Hygieneregeln bestimmte Angebote wieder aufzunehmen. Zunächst gilt dies jedoch nur für Sportangebote unter freiem Himmel.

,,Wir stehen in engem Austausch mit dem Sportverbänden und der Gemeinde Kirchzarten. Zum Start müssen alle unsere Abteilungen beim Hauptverein ein Hygienekonzept einreichen. Decken sich die Richtlinien mit den Anordnungen des Kultusministeriums, ist im Laufe der Woche Sport wieder möglich. Wir beginnen mit Angeboten für Erwachsene und ältere Jugendliche und orientieren uns bei den weiteren Öffnungen an den Kirchzartener Schulen und Kindergärten.

,,Uns stehen im Dreisamtalstadion rund 30.000m² Sportflächen zur Verfügung. Die Abstandsregeln haben oberste Priorität und werden von unseren Trainern dementsprechend kontrolliert”, erläutert SVK-Geschäftsführer Christian Kaindl.
“Für den Sportbetrieb des SVKfit wurde bereits ein Hygienekonzepte erstellt, und wir hoffen an, bzw. nach Pfingsten auch das SVKfit wieder öffnen zu dürfen”
Kaindl geht für den organisierten Sport von einem stufenweisen Öffnungsplan aus. ” In den kommenden Wochen werden weitere Angebote möglich werden, sofern die Infektionszahlen dies zulassen. Wir hoffen selbstverständlich auch auf eine zügige Öffnung der Sporthallen und Schwimmbäder. Auch hierfür gibt es von allen Fachsportverbänden bereits Hygienekonzepte.”

Die neue Verordnung gilt ab 11.05.2020 und regelt den erlaubten Rahmen für Sporttreiben im Freien.
Weitere Infos dazu findet Ihr hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Wichtigste Vorgaben:

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  • In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;
  • Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
  • Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Ergänzung / Präzisierung vom 12. ingyen nyerőgépes játékok kockás 05.2020

  • Dürfen Gruppen von bis zu fünf Personen auf öffentlichen Straßen und Wegen (z. B. Lauftreffs; Radsport; Wandern) oder in öffentlichen Parks (Yoga, Pilates) trainieren? játékok nyerőgépes ingyen
    Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist, ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.
  • Gehört die Trainerin bzw. der Trainer zu der Gruppe von fünf Personen?
    Trainings- und Übungseinheiten dürfen in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Dies kann beispielsweise umgesetzt werden, indem eine Trainerin bzw. ein Trainer mit bis zu vier Sportlerinnen und Sportlern trainiert; bis zu fünf Sportlerinnen und Sportler gemeinsam trainieren.
  • Dürfen auch auf Sportstätten, die kleiner sind als 1.000 qm, bis zu fünf Personen trainieren?
    Auf Sportstätten wie Tennisplätzen, Beachvolleyball-Feldern und Bouleanlagen dürfen bis zu fünf Personen trainieren, auch wenn die Trainingsfläche unter 1.000 qm liegt. Maßgeblich ist, dass der vorgeschriebene Abstand von eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden kann.Bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von bis zu fünf Personen pro Trainingsfläche von 1.000 qm zulässig. So wäre beispielsweise auf einem Fußballfeld mit über 7.000 qm Fläche ein gleichzeitiger Trainings- und Übungsbetrieb von sieben Trainings- und Übungsgruppen à bis zu fünf Personen durchführbar.

Die SVK-Geschäftsstelle ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen – Ihr erreicht uns am Besten per e-mail unter info@svkirchzarten.de

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