Liebe SVK´ler,
kurzfristig zum Wochenende wurde die Corona-VO-Sport an die allgemeine CoronaVO angepasst. Die Übersicht habe ich Euch wieder angehängt.
Ab sofort (wir befinden uns in der Alarmstufe 2!!! ) gelten für uns im Sport Beteiligte demnach folgende Regeln:
- Indoor 2G
- Outdoor 2G
- Auch für ehrenamtlich Tätige (Trainer, Übungsleiter, Helfer…) gilt 2G – die Ausnahme mit Antigentest wurde gestrichen!
Zu beachten ist auch, dass die Ausnahme von der 2G-Regel nur noch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gilt. Schüler ab 18 müssen die 2G-Regel erfüllen, oder können nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen.
Zuschauer / Besucher müssen innen wie außen ausnahmslos 2G+ erfüllen, also geimpft oder genese sein und zusätzlich einen Test vorlegen. Dies ist vom „Veranstalter / Heimverein / Ausrichter“ zu kontrollieren.
Regelungen für den Sport ab 27. November 2021 in der Übersicht
Regelungen für den Sport ab 27. November 2021
Information zur allgemeinen CoronaVO und weitere FAQs auf der Homepage des Land Baden-Württemberg