Liebe SVK´ler,
kurzfristig zum Wochenende wurde die Corona-VO-Sport an die allgemeine CoronaVO angepasst. Die Übersicht habe ich Euch wieder angehängt.
Ab sofort (wir befinden uns in der Alarmstufe 2!!! ) gelten für uns im Sport Beteiligte demnach folgende Regeln:
- Indoor 2G
- Outdoor 2G
- Auch für ehrenamtlich Tätige (Trainer, Übungsleiter, Helfer…) gilt 2G – die Ausnahme mit Antigentest wurde gestrichen!
Zu beachten ist auch, dass die Ausnahme von der 2G-Regel nur noch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gilt. Schüler ab 18 müssen die 2G-Regel erfüllen, oder können nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen.
Zuschauer / Besucher müssen innen wie außen ausnahmslos 2G+ erfüllen, also geimpft oder genese sein und zusätzlich einen Test vorlegen. Dies ist vom „Veranstalter / Heimverein / Ausrichter“ zu kontrollieren.
Regelungen für den Sport ab 27. November 2021 in der Übersicht
Information zur allgemeinen CoronaVO und weitere FAQs auf der Homepage des Land Baden-Württemberg