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Liebe SVK´ler,

die Landesregierung hat eine Anpassung der Corona-Verordnung (gültig ab heute, 28.01.2022) vorgenommen.
Aufgrund der aktuellen Hospitalisierungs-Inzidenz sowie der Intensivbettenbelegung befindet sich Baden-Württemberg ab dem 28.1.2022 nicht mehr in der Alarmstufe 2, sondern in der Alarmstufe 1.

Dies bedeutet für uns eine kleine Lockerung für Sport und Veranstaltungen in Innenräumen.
Ab sofort gilt auch in Innenräumen die 2G-Regel. Ein zusätzlicher Test ist somit für Geimpfte und Genesene Personen nicht mehr notwendig.
Im Außenbereich gilt nach wie vor die 2G Regelung, d.h., dass alle Sporttreibende im Außenbereich Genesen oder vollständig Geimpft sein müssen.
Die Ausnahmen für Kinder und Schüler bleiben bestehen.

CoronaVO-Sport

Allgemeine Übersicht – siehe unten
Sport S. 10

Weitere und tiefere Informationen findet Ihr online unter den FAQs auf der Homepage Punkt „was gilt beim Sporttreiben“
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung

Verordnung in der Übersicht (Sport S.10)

CoronaVO-Sport

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