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Liebe SVK´ler,

neue Woche, neue Regelungen und dann über das Wochenende noch ergänzende Präzisierungen… Viel Wirbel und hin und her!!!

Die Übersicht über die allgemeinen Regeln für den Sport siehe Anlage, S. 8.
Ob die CoronaVO-Sport daraufhin wieder angepasst wird, wissen wir aktuell noch nicht.

Kurzum:
Sport Indoor: 2G+
also geimpft oder genesen UND getestet (Ausnahmen von der Testpflicht siehe unten)
Als Testnachweis gelten Antigen-Schnelltests von offiziellen Testzentren, Testbestätigungen vom Arbeitgeber und

Sport Outdoor: 2G
also geimpft oder genesen

„Nicht immunisierte“ Personen über 18 dürfen daher nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche (die im Rahmen der Schultestungen laufend getestet werden gelten weiterhin)
Ausnahmen für Übungsleiter o.ä. gibt es in der derzeitigen Alarmstufe 2 KEINE.

Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G+:

  • Geimpfte, die ihre 3. Impfung (Boosterimpfung) erhalten haben
  • Geimpfte, deren Grundimmunisierung (2 Impfungen vollständig) nicht länger als 6 Monate zurück liegt
  • Genesene, deren Infektion nicht länger als 6 Monate zurück liegt (Nachweis erforderlich)
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche:
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Weitere und tiefere Informationen findet Ihr online unter den FAQs auf der Homepage à Punkt „was gilt beim Sporttreiben“

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Corona-VO Sport 

Verordnung in der Übersicht (Sport S.8)

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