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Liebe SVK´ler,

zum 03.04.2022 ist die für uns gültige CoronaVO Sport in Baden-Württemberg ausgelaufen und entfällt.

Damit gibt es in Baden-Württemberg seit dem 3. April 2022 keine coronabedingten Einschränkungen im Trainings-, Spiel- und Kursbetrieb mehr. 2G / 3G ist damit nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Sportangebot des SVK.

Die Maskenpflicht entfällt ebenfalls, dennoch weisen wir darauf hin, dass besonders in Innenräumen auch weiterhin eigenverantwortlich und freiwillig Maske getragen werden kann, um das Infektionsrisiko gering zu halten.
(Veranstalter haben per Hausrecht weiterhin die Möglichkeit, ihren Mitgliedern und Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben.)

Wir möchten ebenfalls darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die staatlichen Quarantäne- und Isolations-Regelungen bei Infektion bleiben bestehen.
Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.

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