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Liebe SVK´ler,

hier die aktuell für uns im Sport gültigen Corona-Regeln:

Die Übersicht über die allgemeinen Regeln für den Sport siehe Anlage, S. 8.
Die Corona-VO Sport regelt es dann noch genauer.

Kurzum:
Sport Indoor: 2G+
also geimpft oder genesen UND getestet (Ausnahmen von der Testpflicht siehe unten)
Als Testnachweis gelten Antigen-Schnelltests von offiziellen Testzentren, Testbestätigungen vom Arbeitgeber und

Sport Outdoor: 2G
also geimpft oder genesen

„Nicht immunisierte“ Personen über 18 dürfen daher nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche (die im Rahmen der Schultestungen laufend getestet werden gelten weiterhin)
Ausnahmen für Übungsleiter o.ä. gibt es in der derzeitigen Alarmstufe 2 KEINE.

Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G+:

  • Geimpfte, die ihre 3. Impfung (Boosterimpfung) erhalten haben
  • Geimpfte, deren Grundimmunisierung (2 Impfungen vollständig) nicht länger als 3 Monate zurück liegt
  • Genesene, deren Infektion nicht länger als 3 Monate zurück liegt (Nachweis erforderlich)
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche:
Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. www tippmix hu Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Weitere und tiefere Informationen findet Ihr online unter den FAQs auf der Homepage à Punkt „was gilt beim Sporttreiben“

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Corona-VO Sport 

Verordnung in der Übersicht (Sport S.8)

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