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Liebe SVK´ler,

die Landesregierung hat am Dienstag, 22. Februar 2022 eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und damit weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. zawiera zaklady sportowe
Das bisherige Stufensystem des Landes wird beibehalten. gry hazardowe darmo Die Grenzwerte wurden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen.

Ab heute befinden wir uns daher aktuell in der Warnstufe. lotto zakłady online
Das bedeutet, dass wir im Sport (indoor wie outdoor) nun wieder die 3G-Regel gültig haben und auch nicht-immunisierte Personen (tagesaktuell getestet) an Sportangeboten teilnehmen dürfen. Dasselbe gilt für Zuschauer.
Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen.

Schulferien:
Nicht immunisierte 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in allen Stufen einen Antigen-Testnachweis vorlegen.
Sportangebote in den Ferien im Freien können von 6- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schülern generell ohne Nachweis besucht werden.

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Allgemeine Übersicht – siehe unten
Sport S. 3

Weitere und tiefere Informationen findet Ihr online unter den FAQs auf der Homepage Punkt „was gilt beim Sporttreiben“
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung

Verordnung in der Übersicht (Sport S.10)

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