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Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung ab 08.03.2021 veröffentlicht und angepasst. Es gibt jetzt eine gewissen Perspektive für den Sport im Verein.

Die Vorgaben bedeuteten in der Konsequenz für uns im Sport aktuell – da die Inzidenz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Stand 07.03.2021 – 72,5:

  • Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt.
    Was als kontaktarm angesehen wird, ist aktuell in Klärung mit den Sportverbänden und Kultusministerium. Z.B. Fußball für Kinder unter 14 wird anscheinend dazu gezählt!
  • Keine Zuschauer, keine Benutzung von Umkleiden / Duschen etc… Ansammlungen (Vorabtreffen usw. sind zwingend zu vermeiden)
  • Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell wieder ein Hygienekonzept mit Datenerhebung der Teilnehmer zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.

In einem nächsten Schritt wären weitere Lockerungen bei einer stabilen Inzidenz unter 50 möglich, so dürften dann auch Gruppen bis zu 10 erwachsene Personen draußen Sport machen.
Ob wir da in naher Zukunft aber überhaupt hinkommen wird sich zeigen. Maßgeblich ist für diese „Unterschritte“ der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Notbremse:
Sollte die Inzidenz an 3 Aufeinanderfolgenden Tagen bei >100 liegen, greift unmittelbar eine „Notbremse“ und es treten automatisch wieder die vorherigen Regelungen in Kraft.

WICHTIG:
Jede Abteilung / Sportart im SVK wird die jeweilig gültigen Regeln prüfen und ggf. angepasste Konzepte für einen Re-Start des Sportangebotes entwickeln. Die Handhabung und Umsetzung kann sich zwischen den Sportarten deutlich unterscheiden. Bei Fragen wendet Ihr Euch bitte an die SVK-Geschäftsstelle unter info@svkirchzarten.de

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